Unser Baugebiet

Unser Baugebiet

Dienstag, 23. Dezember 2014

Wir leben noch

Entwarnung!

Alle Suchanzeigen, die seit September geschaltet wurden, können zurück gezogen werden:
Ja, es gibt uns noch, und auch dieser Blog ist nicht tot.
Er musste nur zwischenzeitlich ruhen - unfreiwillig.

Ich schrieb ja irgendwann schonmal, dass ich nur berichten möchte, wenn es auch etwas NEUES zu berichten gibt. Wenn sich nichts tut - so wie in den letzten 3,5 Monaten- dann würde ich ja nur schreiben um mich AUFZUREGEN, und das will ich nicht. Es gibt schon zuviele Blogger, die das Internet als Ort zum Druck ablassen nutzen, da möchte ich mich nicht einreihen.

Deshalb berichte ich heute hier in den entschärften Kurzversion von den Komplikationen der vergangenen Monate, und fange dabei mit dem Positiven an, nämlich mit dem, was bei all der Diskutiererei und Warterei heraus gekommen ist:

Wir haben unsere Baugenehmigung! Gerade noch so rechtzeitig vor den Feiertagen!

Woran hat es nun gehangen? Nun, das ist eine längere Geschichte...
Unser Grundstück ist nicht ganz eben. Es liegt jetzt zwar nicht wirklich am Hang, aber von der linken hinteren Ecke zur rechten vorderen Ecke sind es doch über 3 Meter Gefälle. Auf einer Entfernung von ca. 35 Metern, aber immerhin, ein paar Prozent sind das schon. Und eben leider nicht "gerade" von vorne nach hinten, sondern eben auch in der rechts-links-Ausdehnung.

Grundsätzlich kein Problem. Wir haben uns dann - nach sorgfältigen Überlegungen zusammen mit dem Architekten- für eine Höhe entschieden, auf die das Haus gebracht werden sollte: Und zwar so, dass man von der Straße bis zum Haus zwar einen leichten Anstieg hat, aber keine Treppe benötigt, und eben auch mit dem Auto den Weg zum Carport noch bewältigen kann. Der Garten ginge dann leicht bergauf. Abtragen könnte man dann dort ggf. später immer noch.

Aaaaaber die Stadt Königswinter hatte Einwände. Die Bezugsebene, so stand es im B-Plan, sei die höchste Stelle, an der das Haus ins Gelände einschneidet. Weiter stand dort, dass man nur maximal 30 cm NACH OBEN von dieser Bezugshöhe abweichen durften. Waren wir ja nicht, die OK Bodenplatte unseres Hauses war 1,12 Meter unterhalb der Bezugshöhe. Dazu stand im B-Plan nichts.
Einwände hatten sie trotzdem. Abweichungen nach Unten seien gar nicht vorgesehen, man würde sich ja so "einbuddeln", und für das Bild des Neubaugebietes wäre das ja auch ganz unschön...
Auf die Frage, wie man sich das denn dann in schrägem Gelände vorstelle, wenn man nicht abtragen solle (die Alternative war ja, das Haus mit Erde zu unterfüttern? Quasi aufzubocken?) sagte man uns, da sei ja auch Bauen mit Keller vorgesehen.
HAHAHA.
War aber weder vorgeschrieben, noch für uns bezahlbar. Also gab es lange Diskussionen, an denen neben den Menschen vom Bauamt und uns auch unser Architekt und sogar unser Erschließer/Verkäufer beteiligt waren. Rechtlich war es so, dass die Stadt ohne eine entsprechende Erwähnung im B-Plan Graben nicht eigentlich verbieten konnte, praktisch saßen sie trotzdem am längeren Hebel, und konnten uns die Baugenehmigung einfach verweigern. Und vor Gericht wollten wir nun wirklich nicht. Im Endeffekt haben wir so die Entscheidung erwirkt (die nun auch für alle anderen Bauherren des 32 Häuser starken Neubaugebietes als Präzedenzfall dient, gerne geschehen:-), dass Abweichungen bis 1 Meter unterhalb der Bezugsebene zulässig sind.

Wir haben daraufhin unser Haus 30 cm höher gesetzt (sind jetzt also nur 82 cm unter Bezugsebene), und 1 Meter nach hinten, von der Grundstücksgrenze weg. So passt die Einfahrt ins Carport wieder, es muss insgesamt weniger gegraben werden, und alle sind glücklich (gekostet hat das Ganze ca. 400€, weil wir vom Vermesser nochmal einen Satz abgeänderte, offizielle Pläne brauchten)!

Das war alles, was bis zum 12.12. passiert ist, seit diesem Tag halten wir die Baugenehmigung in Händen. Seitdem waren wir natürlich auch nicht untätig, im Gegenteil, wir mussten vor den Feiertagen noch allerhand regeln, damit es nun auch wirklich zügig losgeht (aber davon dann mehr in separaten Posts, sonst liest das doch keiner mehr).

Und dass es zügig losgeht, das ist nun umso wichtiger geworden: Mittlerweile können wir nämlich verraten, dass wir nicht zu Zweit, sondern gleich ZU VIERT ins neue Haus einziehen!!! Ja, wir erwarten Zwillinge... Und wir hoffen, dass der durch die Verzögerung nun sehr enge Zeitplan es trotzdem zulässt, dass wir es noch so gerade vor der Geburt (Mitte, hoffentlich Ende Mai) schaffen, einzuziehen!

Und noch was zum Schmunzeln am Ende: Ein anderer Bauherr, der 1,40 Meter von der Bezugsebene nach unten abweichen will, IST mittlerweile mit der Stadt vor Gericht. Soviel zum Thema, wenn wir uns einbuddeln sind wir ja die (einzigen) Abweichler, die das harmonische Bild kaputt machen...

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